Die elektronischen Zigaretten sind zweifelslos auf dem Vormarsch.
Blicken Sie doch mal in ihrem Bekanntenkreis, vor 2-3 Jahren kannten Sie vermutlich keinen der diese Form einer Zigarette konsumierte.
Auf dem heutigen Markt gibt es bereits eine Vielzahl an Modellen mit unterschiedlichsten Formen und Preiskategorien. Teilweise ist die Form dieser eZigaretten mit einer herkömmlichen Zigarette gar nicht mehr identisch.
Wichtig für den Nutzer ist die Gewissheit „endlich Gesund“ rauchen zu können, ohne dass der Geschmack darunter leidet.
Natürlich geht es auch in erster Linie über den Preis. eZigaretten sind in der Anschaffung und Unterhalt weit aus günstiger als normale Filterzigaretten.
Ob dies wirklich als Gesund betrachtet werden kann, stellen einige Forschungen über den Konsum dieser eZigarette bereits in Frage.
Eine breite Palette bietet die eZigarette für eine individuelle Geschmacksrichtung an.
Bereits heute gibt es über 130 Geschmaksrichtungen der sich der Konsument aussuchen kann.
Auch könnte man die Geschmacksrichtungen wie z.B. Erdbeere mit Vanille oder Limette mit Kirsch untereinander vermischen. Hier steht dem kreativ sein nichts im Wege.
Beim Duftaroma kommt es also auf die Mischung der einzelnen Komponenten an. Auf diverse Liquids mit unteschiedlichsten Geschmacksrichtungen kann man seine eZigarette befüllen.
Hier die gängigsten Duftaromen der e-Zigarette in deren Hauptgliederung:
Tabak, Kräüter und Gewürze, Süßigkeiten, Früchte, Freshmaker, Getränke
sowie Do it yourself.
Innerhalb der einzelnen Geschmacks.-und Aromaarten kann man die genauere Auswahl festlegen. Hierzu ein Beispiel.
Wähle ich aus dem Sortiment Süßigkeiten, kann ich mich für folgende Aromen und Geschmacksrichtungen entscheiden:
Schokolade, Marzipan, Joghurt, Vanillepudding, Gummibärchen, Kaugummi, Ahornsirup…usw. Das gleiche trifft zu, bei der o.a. Gliederung. Hätten Sie gedacht, dass es eine so große Anzahl mit unterschiedlischten Produkten an Liquids bereits auf dem Markt gibt?
Nicht nur der Geschmack entscheidet sondern auch der Duft!
Da der Gesetzgeber immer noch sehr skeptisch diesem Produkt der eZigarette gegenüber steht, wird der Erwerb ebenso wie bei Tabakwaren erst mit 18 Jahren erlaubt.